Sie haben noch Fragen?
Wir sind eine rein österreichische Firma mit Sitz in Wien und arbeiten mit Spezialisten im Bereich Ärztehaftung und Versicherungsrecht zusammen.
Im Prinzip jeden Fall, in dem Sie eine Fehlleistung Ihres Arztes oder des Spitals vermuten. Ausgenommen davon sind jedoch Fehlleistungen, die mit Todesfällen in Verbindung stehen.
Fehlleistungen führten sodann oftmals zu Komplikationen in der Heilung oder hatten Nachoperationen zur Folge. Auch psychische Beeinträchtigungen wie erhöhter Leidensdruck oder durch die Fehlleistung bedingte Depressionen können geltend gemacht werden.
Nein, natürlich nicht. In vielen Fällen sind Komplikationen wirklich medizinisch bedingt und beruhen nicht auf einer Fehlleistung Ihres behandelnden Arztes.
Jede Operation birgt Risiken, es liegt dann an der Fachkompetenz unserer Rechtsanwälte die Sinnhaftigkeit einer Klage zu beurteilen.
Schmerzensgeldforderungen verjähren im Prinzip innerhalb von drei Jahren. Machen Sie daher so schnell wie möglich Ihre Forderung geltend! Dies vor allem auch deshalb, weil die Erinnerungen an die Umstände einer Operation oder der Inhalt einer Besprechung naturgemäß mit der Zeit verblassen.
Dies ist sehr individuell, in unseren Berechnungsbeispielen sehen Sie eine Auswahl der aktuellen Judikatur. Prinzipiell sprechen die österreichischen Gerichte viel weniger als z.B. in den USA zu, es ist jedoch auch hier ein spürbarer Wandel zugunsten der verletzen Patienten erkennbar.
Dies kann man naturgemäß seriös nicht beantworten. Dies schwankt nach Schwere und Komplexität des Falles. Je besser eine Fehlleistung dokumentiert ist und je klarer diese ist, desto schneller wird der Arzt – bzw. seine Haftpflichtversicherung – eine Zahlung leisten. Ohne Gerichtsverfahren können wir Akten binnen ein paar wenigen Monaten abwickeln, Gerichtsverfahren können sich leider auch über 1-2 Jahre ziehen.
Bei Fragen allgemeiner Art können Sie sich gerne an uns wenden, juristische Fragen werden ausschließlich von unseren Rechtsanwälten beantwortet.
Wir kümmern uns natürlich auch um minderschwere Fälle, eine Untergrenze bildet ein Schmerzensgeldbetrag von EUR 25.000,00. Sie können dies in etwa ausrechnen: Pro Tag Schmerzen erhalten Sie derzeit ca. 330,00 EUR für schwere Schmerzen, 220,00 EUR für mittlere Schmerzen und 110,00 EUR für leichte Schmerzen. Seelische Schmerzen, Verunstaltungsentschädigungen udgl. kann man natürlich nicht in dieses Schema einordnen, hier muss man den Fall individuell genau prüfen.